Ein Kosmetikprodukt, welches nicht haltbar gemacht ist, würde nur wenige Wochen lang brauchbar sein, da sich sich sehr schnell Mikroorganismen in einer Creme vermehren würden. Dies kann sich in Form von vermehrten Hautproblemen bemerkbar machen und in Form des sichtbaren oder riechbaren Verderbs des Produktes. Hier liegt auch die Problematik bei selber gemachten Cremes.
Gemäß der europäischen Kosmetikverordnung (KV) gibt es eine Liste mit 54 Substanzen, welche als Konservierungsstoffe gelistet sind. Sobald ein Kosmetikprodukt eine dieser 54 Substanzen enthält, darf die Werbeaussage „Ohne (chemische) Konservierungsstoffe" nicht mehr verwendet werden.
Andererseits darf diese Aussage verwendet werden, sobald die Haltbarkeit eines Produktes auf dem Gehalt anderer (chemischer) Substanzen beruht, welche gemäß Kosmetikverordnung nicht als Konservierungsstoffe gelten. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Ihnen folgende Beispiele zeigen:
Hohe Konzentrationen chemischer Lösungsmittel wie Propylene Glycol oder Butylene Glycol können die Haltbarkeit eines Produktes steigern. In den als Lösungsmittel notwendigen, geringen Dosierungen ist andererseits nichts gegen diese Substanzen einzuwenden.
Auch haben hohe Glycerin- oder Alkoholkonzentrationen (INCI Glycerin, Alcohol oder Ethanol) konservierende Eigenschaften. Als Nachteil ist hier der stark austrocknende bzw. irritierende Effekt dieser Substanzen zu berücksichtigen, wenn diese hochdosiert eingesetzt werden.
Desweiteren können hohe Parfümkonzentrationen oder Bestrahlungs- oder Erhitzungstechniken die Haltbarkeit eines Produktes verlängern. Ob dann die Wirkung noch die gleiche ist, keine Rekontamination mit Keimen nach der Abfüllung stattfinden kann und sich die Bestrahlung eines Produktes langfristig nicht eher schädlich auf die Haut auswirkt, bleibt offen.
Insofern stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, ein Produkt mit geringen Mengen ausgesuchter und gut verträglicher Konservierungsmittel haltbar zu machen, auch wenn das bedeutet, auf die fragwürdige Werbeaussage „Ohne (chemische) Konservierungsstoffe" zu verzichten.
Bei den Belico-Präparaten steht die nachhaltige Pflege im Fokus, mit maximaler
Wirkung und einer sehr hohen Verträglichkeit. Konserviert wird mit geringen Mengen ausgesuchter und gut verträglicher Stoffe. Damit verzichten wir gerne auf eine hochfragwürdige Werbeaussage.
Damit die Belico-Präparate vor Keimbefall geschützt sind, werden sie mit Substanzen haltbar gemacht, wie:
Pentylene Glycol
Feuchtigkeitsspendender Wirkstoff mit antimikrobiellen Eigenschaften.
Benzoesäure
Naturidentisches Konservierungsmittel, kommt in der Natur in Heidel- und Preiselbeeren vor und ist sogar für Lebensmittel zugelassen.
Sorbinsäure
Naturidentisches Konservierungsmittel, das in Beeren und in gebundener Form im Wein vorkommt und auch für Lebensmittel zugelassen ist.
Ethylhexylglycerin
Pflegender Wirkstoff mit antibakteriellen Eigenschaften.