Ohne Konservierungsstoffe – ist das möglich?

Ein Kos­me­tik­pro­dukt, wel­ches nicht haltbar gemacht ist, würde nur wenige Wochen lang brauchbar sein, da sich sich sehr sch­nell Mikro­or­ga­nismen in einer Creme ver­mehren würden. Dies kann sich in Form von ver­mehrten Haut­pro­b­lemen bemerkbar machen und in Form des sicht­baren oder riech­ba­ren Ver­derbs des Pro­duktes. Hier liegt auch die Pro­b­le­matik bei selber gemachten Cremes.

Gemäß der euro­päi­schen Kos­me­tik­ver­ord­nung (KV) gibt es eine Liste mit 54 Sub­stanzen, welche als Kon­ser­vie­rungs­stoffe gelistet sind. Sobald ein Kos­me­tik­pro­dukt eine dieser 54 Sub­stanzen ent­hält, darf die Wer­be­aus­sage „Ohne (che­mi­sche) Kon­ser­vie­rungs­stoffe" nicht mehr ver­wendet werden.

Ande­rer­seits darf diese Aus­sage ver­wendet werden, sobald die Halt­bar­keit eines Pro­duktes auf dem Gehalt anderer (che­mi­scher) Sub­stanzen beruht, welche gemäß Kos­me­tik­ver­ord­nung nicht als Kon­ser­vie­rungs­stoffe gelten. Hier gibt es meh­rere Mög­lich­keiten, wie Ihnen fol­gende Bei­spiele zeigen:

Hohe Kon­zen­t­ra­tionen che­mi­scher Lösungs­mittel wie Pro­py­lene Glycol oder Buty­lene Glycol können die Halt­bar­keit eines Pro­duktes stei­gern. In den als Lösungs­mittel not­wen­digen, geringen Dosie­rungen ist ande­rer­seits nichts gegen diese Sub­stanzen ein­zu­wenden.

Auch haben hohe Gly­cerin- oder Alko­hol­kon­zen­t­ra­tionen (INCI Gly­cerin, Alcohol oder Ethanol) kon­ser­vie­rende Eigen­schaften. Als Nach­teil ist hier der stark aus­trock­nende bzw. irri­tie­rende Effekt dieser Sub­stanzen zu berück­sich­tigen, wenn diese hoch­do­siert ein­ge­setzt werden.

Des­wei­teren können hohe Par­füm­kon­zen­t­ra­tionen oder Bestrah­lungs- oder Erhit­zungs­tech­niken die Halt­bar­keit eines Pro­duktes ver­län­gern. Ob dann die Wir­kung noch die gleiche ist, keine Rekonta­mi­na­tion mit Keimen nach der Abfül­lung statt­finden kann und sich die Bestrah­lung eines Pro­duktes lang­fristig nicht eher schäd­lich auf die Haut aus­wirkt, bleibt offen.

Inso­fern stellt sich die Frage, ob es nicht sinn­voller ist, ein Pro­dukt mit geringen Mengen aus­ge­suchter und gut ver­träg­li­cher Kon­ser­vie­rungs­mittel haltbar zu machen, auch wenn das bedeutet, auf die frag­wür­dige Wer­be­aus­sage „Ohne (che­mi­sche) Kon­ser­vie­rungs­stoffe" zu ver­zichten.

Bei den Belico-Präpa­raten steht die nach­hal­tige Pflege im Fokus, mit maxi­maler
Wir­kung und einer sehr hohen Ver­träg­lich­keit. Kon­ser­viert wird mit geringen Mengen aus­ge­suchter und gut ver­träg­li­cher Stoffe. Damit ver­zichten wir gerne auf eine hoch­frag­wür­dige Wer­be­aus­sage.

Damit die Belico-Präpa­rate vor Keim­be­fall geschützt sind, werden sie mit Sub­stanzen haltbar gemacht, wie:

Penty­lene Glycol
Feuch­tig­keits­spen­dender Wirk­stoff mit anti­mi­kro­bi­ellen Eigen­schaften.

Ben­zoe­säure
Natu­ri­den­ti­sches Kon­ser­vie­rungs­mittel, kommt in der Natur in Heidel- und Prei­sel­beeren vor und ist sogar für Lebens­mittel zuge­lassen.

Sor­bin­säure
Natu­ri­den­ti­sches Kon­ser­vie­rungs­mittel, das in Beeren und in gebun­dener Form im Wein vor­kommt und auch für Lebens­mittel zuge­lassen ist.

Ethyl­hexyl­g­ly­cerin
Pfle­gender Wirk­stoff mit anti­bak­te­ri­ellen Eigen­schaften.

 

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