Seit dem 11.3.2013 gilt die neue Kosmetik-Richtlinie, welche ein Verkaufsverbot für an Tieren getesteten Kosmetikprodukten und -rohstoffen vorsieht.
Leider kann damit jedoch das Thema «Kosmetik und Tierversuche» noch nicht ad acta gelegt werden, da diese Richtlinie nur für Rohstoffe gilt, die ausschliesslich für Kosmetika verwendet werden.
Ein Großteil der Rohstoffe, die in Kosmetika verwendet werden, finden auch in anderen Bereichen Anwendung, wie z.B. als Bestandteil von Farbsprays oder als Feuchthaltemittel in Reinigungsprodukten für den Haushalt. All diese Stoffe müssen weiterhin nach dem EU-Chemikalienrecht in Tierversuchen getestet werden.
Ebenfalls fallen Wirkstoffe nicht unter diese Richtlinie, wenn sie auch in irgendeiner Form in der Medizin Verwendung finden.
Außerdem besteht die Möglichkeit für Ausnahmen, wenn z.B. für die Sicherheit eines Kosmetikrohstoffs ernsthafte Bedenken bestehen und diese scheinbar nicht mit einer tierversuchsfreien Testmethode ausgeräumt werden können.
Generell tierversuchsfreie Kosmetika wird es also erst dann geben, wenn alle Chemikalien nicht mehr in Tierversuchen getestet werden.
Dies ist übrigens auch der Grund, warum für Kosmetik die pauschale Werbeaussage «ohne Tierversuche» wettbewerbsrechtlich nicht zulässig ist: Kein Hersteller kann garantieren, dass alle eingesetzten Inhaltsstoffe nicht für andere Zwecke oder in der Vergangenheit einmal an Tieren getestet wurden.
Als Hersteller der Belico Cosmetic-Präparate können auch wir nur garantieren, dass wir weder für die Endprodukte noch für die einzelnen Inhaltsstoffe von Belico-Präparaten Tierversuche durchführen oder durchgeführt haben oder ein anderes Unternehmen damit beauftragen oder beauftragt haben. Und zwar weder in der EU noch außerhalb der EU. Dies dokumtieren wir mit der Aussage
Belico-Paräparate werden nicht an Tieren getestet.